Verschärfte Energiestandards für Gebäude:
Was ändert sich ab 1. Januar 2016?
Ab Jahresbeginn 2016 gelten durch die Energieeinsparverordnung verschärfte Energiestandards für Gebäude. Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) informieren, was sich dadurch ändert:
Berlin, 21.12.2015 – Am 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die energetischen Anforderungen für neu erstellte und umfassend sanierte Gebäude werden dann noch einmal verschärft: Wohn- und Nichtwohngebäude müssen einen um 25 Prozent niedrigeren jährlichen Primärenergiebedarf haben als bisher. Außerdem muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 Prozent verbessert werden. Bauherren können u.a. mit effizienter Anlagentechnik für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasserbereitung den neuen Anforderungen der EnEV Rechnung tragen.
Von der nächsten Stufe der EnEV ist betroffen, wer im kommenden Jahr ein neues Gebäude erstellt oder ein bestehendes Gebäude umfassend saniert und dafür ab dem 1. Januar 2016 entweder einen Bauantrag oder eine Bauanzeige einreicht. Auch bei Bauvorhaben, die keine Genehmigung oder Anzeige benötigen, greift die verschärfte EnEV, wenn mit der Ausführung am 1. Januar 2016 oder später begonnen wird.
Bereits am 24. Oktober 2015 trat das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft. Darin wurden für bestimmte Gebäudenutzungen Ausnahmen der EnEV-Anforderungen festgelegt.
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